AGB
§1 Grundlagen, Geltungsbereich für Leistungen der Attention Media im Online-Marketing, Marketing, Programmatic Marketing
Die Attention Media erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
§2 Leistungen Attention Media
(1) Attention Media stellt die Adservertechnik durch eine von Attention Media zu wählende Adservertechnologie bzw. Demand Supply Plattform (DSP), gegebenenfalls unter Rückgriff auf einen Drittanbieter, zur Verfügung. Adserver bzw. DSP ermöglichen das Tracking sowie die Aussteuerung der Kampagnen. Attention Media obliegt die Steuerung der Kampagnen, insbesondere der Einkauf der Medialeistung, Auswahl und Platzierung der Werbemittel, die Auswahl der Zielgruppen, Tracking und Optimierung. Die Lizenzkosten für Bereitstellung der Adservertechnologie bzw. DSP werden über eine Agency Trading Desk Fee in Höhe von 8,5% abgegolten.
Sofern das Hosting der Creatives über den Attention Media Adserver realisiert wird, werden für die Messung der Kampagnenleistung die Reporting Tools der Attention Media verwendet. Die gemessenen Werte (AdImpressions, Klicks, Sales etc.) dienen als Grundlage zur Rechnungsstellung an den Kunden.
(2) Attention Media gestaltet die Werbemittel und Landing-Pages (Bestellseiten) nach den Wünschen der Auftraggeberin, der sie vor Live-Schaltung zur Abstimmung übermittelt werden und die sie freigibt. Die Freigabe umfasst die Genehmigung aus inhaltlicher, gestalterischer und juristischer Sicht; die Auftraggeberin trägt die Verantwortung für die freigegebenen Werbemittel. Attention Media stellt die Datenbank für die Werbemittel im Zuge der Targeting-Kampagnen zur Verfügung.
(3) Attention Media benennt der Auftraggeberin einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser Ansprechpartner ist gegenüber der Auftraggeberin insbesondere zuständig für die Entgegennahme und Weiterleitung von Informationen.
§3 Pflichten der Auftraggeberin/Recht zur außerordentlichen Kündigung
(1) Die Auftraggeberin verpflichtet sich, den Invocation-Code (z.B. Floodlight Tags, Tracking Pixels) von Attention Media für die Dauer der Vereinbarung in alle Seiten ihrer Internetpräsenz einzubinden und nicht ohne die vorherige Zustimmung von Attention Media zu ändern. Zudem wird sie den Code auf Wunsch von Attention Media ändern oder anpassen. Attention Media hat jederzeit das Recht, die Einbindung des Invocation-Codes auch durch dritte Dienstleister zu überprüfen.
(2) Die Einbindung des Invocation-Codes ist für die Erbringung der Leistung durch Attention Media unerlässlich, da es beim Nutzer das Cookie setzt, das die Nutzungsdaten sammelt. Unterlässt die Auftraggeberin pflichtwidrig die Einbindung des Invocation-Codes gemäß diesem § 3, so hat Attention Media das Recht, die Zusammenarbeit außerordentlich zu kündigen.
§4 Verwendung der anfallenden Nutzungsdaten
(1) Attention Media darf die im Rahmen der Targeting-Kampagnen anfallenden Daten über die Nutzung der Internetpräsenz der Auftraggeberin, der Werbemittel und der Bestellseiten sammeln und verwenden. Attention Media analysiert aggregierte Daten, um seinen Verpflichtungen im Zuge der Beauftragung nachzukommen sowie um seine Targeting-Kampagnen zu verbessern. Zudem verwendet Attention Media diese Daten und pseudonyme Nutzerprofile dazu, Nutzern interessenbasierte Werbung zu präsentieren und Werbetreibenden Targeting-Kampagnen anzubieten. Zu diesem Zweck verwendet Attention Media Cookies mit Unique User-IDs und sammelt insbesondere Angaben zu IP-Adressen, Browser-Einstellungen, URLs, Suchmaschinenoptimierung und Nutzerhandlungen wie Klicks, Downloads, Uploads, Videos, Shares, Logins und Kommentaren.
(2) Attention Media beachtet die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Nach Abs. 1 werden ausschließlich anonyme und pseudonyme Nutzungsdaten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen verwendet. Soweit identifizierende Daten verwendet werden sollen, holt Attention Media die erforderliche Einwilligung des Nutzers ein, beispielsweise über die Bestellseite oder nach Absprache mit der Auftraggeberin über deren Internetpräsenz.
(3) Attention Media nutzt die Plattform ‚Display und Video 360’ (DV360) der Google Inc. („Google“). Das DV360-Cookie speichert Informationen (besuchte Seiten, Anzeigenaufrufe, Seitenaufrufe, Nutzerinteraktionsdaten, Browser-Informationen, IP-Adresse, Cookie-ID und Suchhistorie), um eine Analyse der Benutzung der Website zu ermöglichen. Attention Media erhält von Google keinerlei personenbezogene Daten und nimmt somit auch keine Vorratsdatenspeicherung im Sinne des Datenschutzgesetzes vor. Datenschutzinformation von Google finden Sie unter: https://www.google.com/policies/privacy/.
§5 Laufzeit und Kündigung
Sofern die Laufzeit einer Kampagne nicht in der Insertion Order (IO) geregelt ist, wird die Beauftragung auf eine Dauer von 3 Monaten geschlossen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils um 6 Monate, sofern sie nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Entscheidend ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei der jeweils anderen Partei.
§6 Weitere Bestimmungen
Die zur Erstellung der Werbemittel und Landing-Pages benötigten Materialien werden von der Auftraggeberin nach Auftragserteilung idealerweise innerhalb von fünf Werktagen an das Attention Media geliefert. Die Auftraggeberin haftet dafür, dass der Verwendung der Materialien keine Rechte Dritter entgegenstehen und stellt Attention Media von jeglichen Ansprüchen, die von Dritten gegen Attention Media aus oder im Zusammenhang mit den Materialien geltend gemacht werden, vollumfänglich frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Die von Attention Media zur Freigabe eingereichten Entwürfe der Werbemittel und Landing-Pages werden von der Auftraggeberin idealerweise innerhalb von drei Werktagen freigegeben bzw. Attention Media die gewünschten Änderungen mitgeteilt.
§7 Haftungsbeschränkung
(1) Die nachfolgenden Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Attention Media oder einer entsprechenden Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Attention Media haftet, auch bezüglich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Attention Media jedoch nur im Falle der Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass der Vertragszweck gefährdet ist (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den nach Art des Geschäfts vorhersehbaren und typischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Der Ausschluss gilt nicht für Ansprüche die auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen und auch nicht soweit Attention Media einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
(3) Bei Störungen aus technischen oder rechtlichen Gründen, Fehlfunktionen der Übertragungstechnik, des Netzes, der Server, der Software und/oder sonstigen Gründen außerhalb des Einflussbereiches von Attention Media (höhere Gewalt) ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
§8 Geheimhaltung
Auftraggeberin und Attention Media verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Betriebsgeheimnisse (z. B. Unternehmensdaten, Kundendaten, Umsatzvereinbarungen, Preise), die bereits bekannt sind oder im Rahmen dieser Vereinbarung bekannt werden. Die Parteien werden derartige Betriebsgeheimnisse nur im Rahmen der Vertragserfüllung benutzen und sie gegenüber Dritten geheim halten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit.
§9 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz von Attention Media.
§10 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand: 1. Oktober 2020